Will ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber wegen einer von ihm gemachten Erfindung klagen (Arbeitnehmererfindergesetz), handelt es sich hierbei nicht um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit.
Der in den AGB eines Rechtsschutz-VR geregelte Ausschluss für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie der Beteiligung an ...
Die Rechtsschutzversicherung hat auch die Kosten eines zweiten Anwalts zu übernehmen, wenn in derselben Angelegenheit ein notwendiger Anwaltswechsel vorliegt (LG Köln 13.4.11, 20 S 4/10, Abruf-Nr. 114283 ).
Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Rechtsschutzversicherer den Versicherten Vergünstigungen dafür in Aussicht stellt, dass diese im Schadensfall einen von ihm empfohlenen Rechtsanwalt beauftragen.
In der letzten Ausgabe (VK 11, 193) haben wir darüber berichtet, dass der VN in der Kaskoversicherung keinen Anspruch auf Abgabe einer Reparaturkostendeckungszusage des VR hat.
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Der BGH (6.4.11, IV ZR 232/08, Abruf-Nr. 111664 ) hat klargestellt, dass Schuldner der nach den §§ 28 Abs. 2 GKG, 107 Abs. 5 OWiG erhobenen Aktenversendungspauschale allein derjenige ist, der mit seiner Antragserklärung gegenüber der aktenführenden Stelle die Aktenversendung unmittelbar veranlasst – also der Anwalt selbst. Die Inrechnungstellung der verauslagten Aktenversendungspauschale unterliegt nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 S.