29.08.2011 · Fachbeitrag ·
Kostenerstattung
Der BGH (6.4.11, IV ZR 232/08, Abruf-Nr. 111664 ) hat klargestellt, dass Schuldner der nach den §§ 28 Abs. 2 GKG, 107 Abs. 5 OWiG erhobenen Aktenversendungspauschale allein derjenige ist, der mit seiner Antragserklärung gegenüber der aktenführenden Stelle die Aktenversendung unmittelbar veranlasst – also der Anwalt selbst. Die Inrechnungstellung der verauslagten Aktenversendungspauschale unterliegt nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 S.
26.07.2011 · Fachbeitrag ·
Rückforderungsanspruch
Bei rechtsgrundloser Zahlung an die versicherte Person steht dem Rechtsschutz-VR wegen § 15 Abs. 2 ARB 2000 kein Rückforderungsanspruch gegen den VN zu (LG Dortmund 13.1.11, 2 O 448/08, Abruf-Nr. 112948 ).