Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung

    Fotovoltaikanlage ist vom Versicherungsschutz nicht umfasst

    | Eine Fotovoltaikanlage ist eine sonstige bauliche Anlage im Sinne von § 3 Abs. 1 b) bb) ARB 2005, sodass kein Versicherungsschutz für eine Klage gegen den Lieferanten wegen etwaiger Mängel besteht. |

     

    Das ist der Inhalt eines Hinweisbeschlusses des OLG Hamm (30.3.12, I-20 U 5/12, Abruf-Nr. 121705). Der Kläger hat daraufhin seine Berufung zurückgenommen. An diese Entscheidung sollten Sie in entsprechenden Fällen denken, um Ihre Mandanten gleich auf den voraussichtlichen Nichteintritt des VR hinweisen zu können. Abhilfe würde hier eine spezielle Bauversicherung schaffen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 127 | ID 34574370