Eben hatte Ihr Auto noch keinen Kratzer und jetzt die böse Überraschung: eine Schramme. Fast drei Viertel der Deutschen (71 Prozent), die ein Auto besitzen oder fahren, haben das schon einmal erlebt. Ihr Wagen hatte plötzlich Schäden, die vor dem Parken noch nicht vorhanden waren.
Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Passt ein Autofahrer beim rückwärts fahren nicht auf mit der Folge, dass sich seine Anhängerkupplung verhakt und ...
1. In der von einer OHG abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung sind die einzelnen Gesellschafter mitversicherte Personen. Die Rechtsprechung des BGH zur Kaskoversicherung (VK 08, 102 = VersR 08, 634) ist insoweit auf die Kfz-Haftpflichtversicherung übertragbar. 2. Ein Regress des VR gegen den mit leichtester Fahrlässigkeit handelnden Arbeitnehmer des VN scheidet nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung aus. Anders, wenn für den Arbeitnehmer eine gesetzliche Pflichtversicherung besteht.
Bei Anhaltspunkten für einen manipulierten Verkehrsunfall muss der klagende Geschädigte den Nachweis führen, dass sich das behauptete haftungsbegründende Verkehrsgeschehen an dem geschilderten Unfallort zur ...
Ein Fahrzeug ist in der Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk nicht bedingungsgemäß mit einem roten Kennzeichen „versehen“, wenn das rote Kennzeichen nicht außen am Fahrzeug ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Der VR kann bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit des VN in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen. Dazu bedarf es der Abwägung der Umstände des Einzelfalls (BGH 11.1.12, IV ZR 251/10, Abruf-Nr. 120453 ).