Wird bei der Starthilfe durch die Batterie des versicherten Fahrzeugs die elektrische Anlage des anderen Fahrzeugs beschädigt, weil Plus- und Minuspol des Überbrückungskabels falsch angeschlossen wurden, besteht kein Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Klage einer Kfz-Haftpflichtversicherung gegen die Mutter eines im Straßenverkehr verletzten Kindes wegen Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht blieb erfolglos.
Beim Verdacht einer Unfallmanipulation darf der neben seinem VN verklagte Haftpflicht-VR im Prozess sowohl als Streitgenosse als auch als Streithelfer nach §§ 61, 69 ZPO seine eigenen Interessen wahrnehmen (BGH 29.11.
1. Für den Nachweis des Kfz-Diebstahls reicht der Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls. Der VN muss nachweisen, dass er das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht wieder aufgefunden hat. 2. Kann der VN den Nachweis des äußeren Bildes nicht durch Zeugen erbringen, reichen auch seine eigenen Angaben im Wege der Anhörung nach § 141 ZPO, wenn ihnen denn geglaubt werden kann. (OLG Hamburg 23.3.11, 14 U 160/10, Abruf-Nr. 114282 )
Leistet der Kfz-Haftpflicht-VR ohne Kenntnis oder gegen den Wunsch des VN Zahlungen an einen angeblich Geschädigten, führt dies für den VN i.d.R. zu einer kostenspieligen Rückstufung. Unser praktischer Fall zeigt ...
Bei fehlerhafter Belehrung über die Frist zur Zahlung der Erstprämie wird der VR bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung nicht leistungsfrei (LG Dortmund 4.8.11, 2 O 130/11, Abruf-Nr. 113878 ).
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Unter den Begriff des Schadenersatzanspruchs nach § 10 Nr. 1 AKB (= A.1.1.1 AKB 2008) fallen Aufwendungsersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 683 S. 1, § 670 BGB, wenn sie schadenersatzähnlichen Charakter haben, weil die Aufwendungen dem Geschäftsführer infolge einer gesetzlichen Pflicht zum Eingreifen entstanden sind (BGH 28.9.11, IV ZR 294/10, Abruf-Nr. 113498 ).