Außerhalb des Versteigerungsverfahrens vereinbarte Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger, die diesen dazu veranlassen sollen, einen Einstellungsantrag zurückzunehmen oder nicht zu stellen, verletzen die Rechte des Schuldners und führen zu einer Versagung des Zuschlags (BGH 31.5.12, V ZB 207/11, Abruf-Nr. 122170 ).
Begleicht der hierzu nicht verpflichtete Geschäftsführer der späteren Insolvenzschuldnerin deren Verbindlichkeit aus eigenen Mitteln, benachteiligt er hierdurch nicht die späteren Insolvenzgläubiger (BGH 21.6.
Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters (BGH 14.06.2012, VII ZB 48/10, Abruf-Nr. 122239 ).
Wenn das Guthaben auf einem Oder-Konto von Ehegatten aus einer Steuererstattung resultiert, liegt eine von der regelmäßig hälftigen Berechtigung anderweitige Bestimmung im Sinne des § 430 BGB nahe (OLG Frankfurt 27.2.12, 5 UF 51/12).
Unser Leser, RA Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe, Kiel, hat die Erfahrung gemacht, dass Verdachts-Kontopfändungen gegenüber Schuldnern in den neuen Bundesländern überwiegend mit Erfolg geführt werden können.
In dieser Rubrik stellen wir Ihnen regelmäßig praxisrelevante Fragen zur Zwangsvollstreckung. Die Auflösung finden Sie in VE 9/12. Diesmal geht es um Probleme aus dem Bereich der Zug-um-Zug-Vollstreckung (Fall 1) ...
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In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Insolvenzverfahren entweder aufgehoben bzw. eingestellt wird. Für beteiligte Insolvenzgläubiger stellt sich dann die Frage, wie es weitergeht. Kann man weiter vollstrecken und wenn ja, wie läuft das Prozedere ab? Der folgende Beitrag gibt die Antwort.