Mit Beschluss vom 6.9.12 (VII ZB 84/10, Abruf-Nr. 123067 ) hat der BGH entschieden: Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO zu erbringen, muss der Gläubiger einen Titel vorlegen, aus dem sich – gegebenenfalls im Wege der Auslegung – ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt.
Zugunsten eines Gläubigers einer ihm verpfändeten Forderung aus einem Rentenversicherungsvertrag ist § 851c Abs. 1 ZPO jedenfalls anzuwenden, wenn er im Versicherungsvertrag als versicherte Person benannt ist und die ...
Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe ...
Mit Beschluss vom 12.7.12 (V ZB 219/11, Abruf-Nr. 122802) hat der BGH klargestellt: Ist eine von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfasste Sicherungshypothek erloschen, bedarf es zu deren Löschung im Grundbuch entweder der Bewilligung des Gläubigers oder eines den in § 29 Abs. 1 GBO genannten Anforderungen genügenden Unrichtigkeitsnachweises.
Zum Zwangsvollstreckungsverfahren gehört bei einer Zug um Zug zu erringenden Nachbesserung auch, dass der Schuldner prüft, ob der Gläubiger die Mängel ordnungsgemäß beseitigt hat.
Übergriffe auf Gerichtsvollzieher scheinen sich zu häufen. Zuletzt wurde im Juli 2012 in Karlsruhe ein Obergerichtsvollzieher, der zu einer Räumung erschienen war mit seiner Begleitperson getötet. Begehrt also ein ...
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Sicher kennen Sie bereits unsere ersten beiden Vollstreckungs-Videos auf YouTube. Ganz neu ist der dritte Fall von Ina, der findigen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Auch dieser Fall basiert wieder auf Leserzuschriften und birgt Neues für den t äglichen Gebrauch im Vollstreckungsdezernat.