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  • · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin, Rechtsanwaltsfachangestellte Sandra Bangert, Kanzlei Dr. Kilian und Kollegen, Fürth, konnte einen langwierigen und beinahe aussichtslosen Fall abschließen. Hilfe erhielt sie dabei - unverhofft - aus ihrer Familie. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Nützliche Verwandtschaft

    Die Kanzlei unserer Leserin betrieb schon sehr lange und ohne allzu große Aussichten auf Erfolg die Vollstreckung gegen die Schuldnerin S., die einen markanten ausländischen Namen trug. S. hatte bereits mehrfach die eidesstattliche Versicherung abgegeben.

    Eines Abends, unsere Leserin befand sich schon im wohlverdienten Feierabend, rief eine Frau mit genau diesem ungewöhnlichen Namen bei ihr zu Hause an. Sie fragte, ob unsere Leserin ihr die Telefonnummer ihres Arbeitgebers mitteilen könnte, da sie dort als Putzfrau arbeite und die Geschäftsräume, in denen sie eigentlich jetzt putzen sollte, verschlossen seien. Sie habe keinen Schlüssel.

    Auf unsere Leserin war die Anruferin gekommen, da ihr Nachname identisch mit demjenigen des Arbeitgebers der Anruferin war. Die Anruferin - es war tatsächlich S. - hatte in ihrer Not anhand des Telefonbuchs versucht, ihren Arbeitgeber zu erreichen, der nicht im Telefonbuch eingetragen war. Und was lag da näher, als Personen mit gleichem Nachnamen abzutelefonieren?

    Hilfsbereit gab unsere Leserin der S. die erbetene Auskunft, denn der gesuchte Arbeitgeber war ihr Cousin. Und am nächsten Tag kam dann gleich das vorläufige Zahlungsverbot hinterher. Denn bislang war unserer Leserin nicht bekannt, dass die S. arbeitete.

    Zwar stellte sich heraus, dass es sich nur um einen 400-Euro-Job handelte. Jedoch konnten - nicht zuletzt auch wegen der guten verwandtschaftlichen Beziehungen - Ratenzahlungen vereinbart werden, die bis heute eingehalten werden.

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch monatlich veröffentlichen.

     

    Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 198 | ID 35899510