Die vom Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren gezahlten Hausgelder vermindern – im Unterschied zu Zahlungen ablösungsberechtigter Dritter nach § 268 BGB – nicht den Höchstbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 ZVG, bis zu dem die Hausgeldansprüche der Eigentümergemeinschaft aus der Rangklasse 2 zu befriedigen sind (BGH 14.6.12, V ZB 194/11, Abruf-Nr. 122236 ).
Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters. Hat der Verwalter gegen einen Mieter einen Titel auf ...
Mit Beschluss vom 6.9.12 (VII ZB 84/10, Abruf-Nr. 123067 ) hat der BGH entschieden: Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO zu erbringen, muss der Gläubiger einen Titel vorlegen, aus dem sich – gegebenenfalls im Wege der Auslegung – ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt.
Zugunsten eines Gläubigers einer ihm verpfändeten Forderung aus einem Rentenversicherungsvertrag ist § 851c Abs. 1 ZPO jedenfalls anzuwenden, wenn er im Versicherungsvertrag als versicherte Person benannt ist und die ...
Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe ...
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Mit Beschluss vom 12.7.12 (V ZB 219/11, Abruf-Nr. 122802) hat der BGH klargestellt: Ist eine von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfasste Sicherungshypothek erloschen, bedarf es zu deren Löschung im Grundbuch entweder der Bewilligung des Gläubigers oder eines den in § 29 Abs. 1 GBO genannten Anforderungen genügenden Unrichtigkeitsnachweises.