22.02.2013 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Erhöhung des Pfändungsschutzes bei Altersrenten zum 1.1.13
Durch das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften wurden die Pfändungsfreibeträge bei Altersrenten gemäß § 851c Abs. 2 ZPO zum 1.1.13 erhöht (BGBl. I 12, 2418). § 851c Abs. 2 ZPO ist insofern geändert, dass der Betrag von 238.000 EUR auf 256.000 EUR erhöht wurde. Zudem wurde die Altersbeschränkung von 65 Jahren auf 67 Jahre heraufgesetzt.
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