Trotz der Einführung verbindlicher, amtlicher PfÜB-Formulare zum 1.3.13 ist es vermehrt zu beobachten, dass Gläubiger die Formulare durch die vorhandene Software abändern. So werden z.B. den unter Anspruch D (an Kreditinstitute) aufgeführten fünf bereits vorgedruckten Alternativen weitere Alternativen hinzugefügt. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass der amtliche Text unter Anspruch F (an Bausparkassen) inhaltlich geändert wird.
Am 29.7.13 ist das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (BT-Drucksache 17/13537) im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die Änderungen sind am 1.8.13 in Kraft getreten. Im Rahmen der ...
Der Insolvenzverwalter kann die Auszahlung eines gesellschaftsrechtlichen Scheinauseinandersetzungsguthaben als unentgeltliche Leistung anfechten, wenn tatsächlich keine Erträge erwirtschaftet worden sind, sondern die ...
Der eine Restschuldbefreiung anstrebende Schuldner ist bei mangelndem wirtschaftlichem Erfolg seiner freigegebenen selbstständigen Tätigkeit vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht verpflichtet, ein abhängiges Dienstverhältnis einzugehen (BGH 13.6.13, IX ZB 38/10, Abruf-Nr. 132520 ).
Ist dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder das Zustellungswesen übertragen, ist diesem für jede Zustellung der Sach- und Personalaufwand zu ersetzen (BGH 21.3.13, IX ZB 209/10, Abruf-Nr. 131413).
Ist die verpfändete Forderung fällig, die durch das Pfandrecht gesicherte Hauptforderung jedoch nicht, steht dem Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Pfandschuldners das alleinige Einzugsrecht zu ...
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Über die Schuldnersuche mittels Internet, vor allem unter Zuhilfenahme „sozialer Medien“, haben wir an dieser Stelle schon des Öfteren berichtet. Trotzdem erreichen uns immer wieder neue Fälle mit weiteren Facetten dieser erfolgreichen Strategie e – zur Nachahmung empfohlen. Heute berichten wir über den Fall unserer Leserin Susanne Wagner, Dresden.