Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs (§ 1061 ZPO) ist kein Verfahren der Zwangsvollstreckung, sondern ein Erkenntnisverfahren eigener Art, auf das die Grundsätze über die Immunität ausländischer Staaten im Erkenntnisverfahren anzuwenden sind (BGH 30.1.13, III ZB 40/12, Abruf-Nr. 130925 ).
Eine die Inkongruenz begründende Drohung mit einem Insolvenzantrag kann auch vorliegen, wenn die Möglichkeit eines solchen Vorgehens im Mahnschreiben nur „zwischen den Zeilen“ deutlich gemacht, aber dem Schuldner ...
Da dem Schuldner im Anwendungsbereich des § 850f Abs. 2 HS 2 ZPO dasjenige belassen werden soll, das er zur Deckung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums im Sinne des SGB XII benötigt, sind die dort für die ...
Der Gegner des Beweisführers kann die Echtheit einer Urkunde grundsätzlich mit Nichtwissen bestreiten, wenn er an ihrer Errichtung nicht mitgewirkt hat (BGH 16.11.2012, V ZR 179/11, Abruf-Nr. 130402 ).
Manchmal helfen auch die aussichtslosesten Dinge bei der Realisierung einer Forderung weiter. Dieses Fazit zieht unser Leser Martin Graf, Rechtsbeistand, Annweiler am Trifels, angesichts seines lesenswerten ...
Gläubiger müssen das durch den Schuldner abgegebene Vermögensverzeichnis analytisch auswerten, um letztendlich erfolgreich vollstrecken zu können. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Zugriffsmöglichkeiten bei ...
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Nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO muss der Schuldner dem Gläubiger die zur Einziehung der gepfändeten Forderung nötigen Auskünfte erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herausgeben.