Ist ein Anfechtungsgegner verurteilt worden, von seinem Recht an einem Grundstück gegenüber einem nachrangigen Grundpfandgläubiger keinen Gebrauch zu machen, kann dieser in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ihm vorgehende Recht abweichend von § 44 Abs. 1 ZVG nicht in das geringste Gebot aufgenommen wird (BGH 12.9.13, V ZB 195/12, Abruf-Nr 133599 ).
Wird ein Zwangsverwaltungsverfahren uneingeschränkt aufgehoben, erlöschen die Rechte von Grundpfandgläubigern an dem Erlösüberschuss, der sich noch in der Hand des vormaligen Zwangsverwalters befindet (BGH 10.10.
Beantragt der Gläubiger die Zwangsversteigerung des Grundstücks auch wegen der Kosten der gegenwärtigen Rechtsverfolgung, umfasst der zu seiner Befriedigung erforderliche Betrag im Sinne des § 268 Abs.
Vermögen, das der Schuldner nach der Verfahrenseröffnung aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen angespart und auf ein Konto eines Kreditinstituts eingezahlt hat, unterliegt dem Insolvenzbeschlag (BGH 26.9.13, IX ZB 247/11, Abruf-Nr. 133302 ).
Unsere Leserin Katy Klöß, Rechtsfachwirtin, Dresden, berichtet von einem Schuldner, der es nur beinahe geschafft hätte, sich der Vollstreckung zu entziehen.
In der Praxis von Zwangsverwaltungsverfahren kommt es immer wieder – vor allem in Fällen eines parallel laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens – vor, dass die betreibenden Gläubiger beantragen, das ...
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Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 18.7.13 (BGBl. I, 2379) ist aufgrund von Änderungen zum GenG für Verfahren, die nach Verkündung des Gesetzes beantragt wurden, bereits in Kraft getreten (vgl. Art 9 S. 2). Durch die Neuerungen ist es für Gläubiger jetzt schwieriger, Ansprüche in Genossenschaftsanteile bei einer Wohnungsgenossenschaft zu pfänden und diese zu verwerten. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten.