Wer konkrete Informationen oder Dokumente herausverlangt, muss sie auch konkret benennen. Aber wie liegt der Fall, wenn diese vervielfältigt und mit anderen Daten vermischt wurden? Vollstrecken darf der Gläubiger dann trotzdem, auch wenn es für das Vollstreckungsorgan aufwendig ist, die herausverlangten Informationen zu identifizieren, sagt der BGH (21.12.23, IX ZR 238/22, Abruf-Nr. 239106 ).
Neben dem Platzhirschen PayPal hat sich der schwedische Zahlungsdienstleister Klarna mittlerweile solide im Markt etabliert. Mit ihm kann man Onlineeinkäufe bezahlen, Sofortüberweisungen erledigen und auch Ratenkäufe ...
FRAGE: In einem familiengerichtlichen Stufenverfahren wegen Kindesunterhalts vertreten wir anwaltlich zwei minderjährige Kinder. In der 1. Stufe (Auskunft) wurde auf unseren Antrag hin gegen den Vater wegen seiner ...
Die Redaktion erreichte mehrere Anfragen dazu, wie der schuldrechtliche Rückgewähranspruch mittels der neuen amtlichen Formulare zu pfänden ist. Der folgende Beitrag klärt auf.
Bereits in VE 24, 63 haben wir über die Pfändung von Kommanditanteilen berichtet. Der folgende Beitrag schließt hieran an und zeigt die Veränderungen durch das MoPeG seit dem 1.1.24, wenn Gläubiger in einen Anteil ...
In der Praxis verlangen die Vollziehungsbeamten immer wieder bei der Vollstreckung von Gerichtskostenansprüchen durch die Vollstreckungsbehörden neben dem elektronisch eingereichten Vollstreckungsauftrag
zusätzlich, ...
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Unabhängig davon, ob der Antrag auf Erlass eines Beschlusses nach § 51b S. 1 GmbHG, § 132 Abs. 4 S. 2 AktG, § 888 ZPO dem Anwaltszwang unterliegt, muss jedenfalls die Beschwerdeschrift gegen den Zwangsgeldbeschluss durch einen Anwalt unterzeichnet sein (BayObLG 14.2.24, 102 W 164/23, Abruf-Nr. 240335 ).