Bei einer Räumungsklage richtet sich der Streitwert nach dem von den Beklagten zu zahlenden Entgelt für die Dauer eines Jahres (OLG Koblenz 30.11.12, 2 W 636/12).
Auch nach Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens muss das Vollstreckungsgericht die Vergütung des Zwangsverwalters für die Zeit der Zwangsverwaltung festsetzen, und zwar unabhängig von dem Grund für die ...
Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto kann unter bestimmten Voraussetzungen im Verkehr mit Verbrauchern gemäß ...
Erstattungsfähig oder nicht? Das ist häufig die Frage, wenn es um Gebühren rund um Zahlungsaufforderungen geht. Um kein Geld zu verschenken, müssen Rechtsanwälte daher sowohl die Grundsätze als auch die Ausnahmen der Erstattungsfähigkeit kennen – vor allem, wenn es um die Vollstreckungsgebühr geht.
Nach einer internen Auskunft des Direktors des Zentralen Vollstreckungsgerichts in Bayern vom 16.10.12 werden bei Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis voraussichtlich pro Datensatz 4,50 EUR fällig.
Die für eine Vorpfändung zur Vollstreckung eines Zahlungsurteils anfallende Gebühr nach Nr. 3309 RVG VV kann gemäß § 11 RVG durch das Vollstreckungsgericht festgesetzt werden (LG Freiburg 2.5.12, 3 T 25/12).
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Ergibt sich aus den Anträgen oder der Klagebegründung, dass die Zwangsvollstreckung nur wegen eines Teil- oder Restbetrags für unzulässig erklärt werden soll, ist nur dieser Teil- oder Restbetrag der Streitwertfestsetzung zugrunde zu legen.