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  • · Fachbeitrag · Kosten und Gebühren

    Kosten der Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis

    | Nach einer internen Auskunft des Direktors des Zentralen Vollstreckungsgerichts in Bayern vom 16.10.12 werden bei Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis voraussichtlich pro Datensatz 4,50 EUR fällig. |

     

    Das heißt: Bestehen für einen Schuldner z.B. zwei Eintragungen, sind 9 EUR zu zahlen. Die Kostenabwicklung erfolgt hierbei voraussichtlich über das Land Nordrhein-Westfalen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Informationsabrufverfahren aus dem elektronischen Schuldnerverzeichnis, VE 12, 191
    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 199 | ID 36612410