Wird ein Zwangsverwaltungsverfahren uneingeschränkt aufgehoben, erlöschen die Rechte von Grundpfandgläubigern an dem Erlösüberschuss, der sich noch in der Hand des vormaligen Zwangsverwalters befindet (BGH 10.10.13, IX ZB 197/11, Abruf-Nr. 133498 ).
Vermögen, das der Schuldner nach der Verfahrenseröffnung aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen angespart und auf ein Konto eines Kreditinstituts eingezahlt hat, unterliegt dem Insolvenzbeschlag (BGH 26.9.
Auch verschleiertes Arbeitseinkommen i.S.v. § 850h Abs. 2 ZPO gehört in Höhe des pfändbaren Teils der angemessenen Vergütung zur Insolvenzmasse. Die Masse wird damit zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger um den ...
Wird eine für ein Gesellschafterdarlehen anfechtbar bestellte Sicherung verwertet, greift die Anfechtung mangels einer Sperrwirkung des Befriedigungstatbestandes auch dann durch, wenn die Verwertung länger als ein Jahr vor der Antragstellung erfolgte (BGH 18.7.13, IX ZR 219/11, Abruf-Nr. 132584 ).
Der BGH hat mit Urteil vom 18.7.13 entschieden (IX ZR 311/12, Abruf-Nr. 132876 ): Ein geschädigter Dritter kann wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dessen ...
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung sind Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung nur ausgenommen, wenn Forderung und Rechtsgrund spätestens bis zum Ablauf der sechsjährigen Abtretungsfrist zur ...
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Es ist unerheblich, ob der Antragsteller eines Insolvenzeröffnungsverfahrens bei Antragstellung erklärt, nicht bereit zu sein, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Stellt er einen Antrag, muss er im Fall der Antragsrücknahme die Kosten des Verfahrens tragen.