Auch verschleiertes Arbeitseinkommen i.S.v. § 850h Abs. 2 ZPO gehört in Höhe des pfändbaren Teils der angemessenen Vergütung zur Insolvenzmasse. Die Masse wird damit zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger um den pfändbaren Teil des verschleierten Arbeitseinkommens erweitert (BAG 16.5.13, 6 AZR 556/11, Abruf-Nr. 133804 ).
Wird eine für ein Gesellschafterdarlehen anfechtbar bestellte Sicherung verwertet, greift die Anfechtung mangels einer Sperrwirkung des Befriedigungstatbestandes auch dann durch, wenn die Verwertung länger als ein ...
Der BGH hat mit Urteil vom 18.7.13 entschieden (IX ZR 311/12, Abruf-Nr. 132876 ): Ein geschädigter Dritter kann wegen des ihm gegen den Versicherungsnehmer zustehenden Anspruchs abgesonderte Befriedigung aus dessen ...
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung sind Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung nur ausgenommen, wenn Forderung und Rechtsgrund spätestens bis zum Ablauf der sechsjährigen Abtretungsfrist zur Tabelle angemeldet wurden (BGH 7.5.13, IX ZR 151/12, Abruf-Nr. 132521 ).
Es ist unerheblich, ob der Antragsteller eines Insolvenzeröffnungsverfahrens bei Antragstellung erklärt, nicht bereit zu sein, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Stellt er einen Antrag, muss er im Fall der ...
Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen fehlender Deckung der ...
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Nutzt die Ehefrau des Schuldners als Mieterin eine Wohnung in einem zwangsverwalteten Anwesen, in welcher auch der Schuldner zur Zeit der Beschlagnahme seinen Hausstand unterhält, richtet sich die Rechtsstellung des Schuldners und seiner Ehefrau gegenüber dem Zwangsverwalter nach dem wirksamen Mietvertrag. Auf die Entbehrlichkeit von Räumen der gemieteten Wohnung kommt es nicht an (BGH 16.5.13, IX ZR 224/12, Abruf-Nr. 132511 ).