Am 28.10.10 hat der Bundestag dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 zugestimmt. Es ergeben sich zwei Neuerungen, die seit 1.1.11 gelten und die Sie kennen müssen.
Gegen die Beklagte B. war ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen. Im Folgenden war für B. die Höhe der noch an Kläger K. zu leistenden Beträge unklar. B. bat K. daher, ihr eine Forderungsaufstellung zu übersenden.
Heute berichten wir über den Fall unserer Leserin, Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt, Rechtsanwälte Runkel Schneider Weber, Wuppertal. Hier hielt sich der Schuldner für schlauer, als er tatsächlich war.
Mit Beschluss vom 15.7.10 (IX ZR 132/09) hat der BGH entschieden, dass in § 851c Abs. 1 Nr. 1 ZPO das Tatbestandsmerkmal der lebenslangen Leistung sowohl bei der Alternative des Leistungsbeginns nicht vor Vollendung ...
In VE 10, 214, haben wir über die Möglichkeit der Pfändung bei Schuldnern als Strafgefangene berichtet. Hier geben wir Ihnen einen Muster-PfÜB zur rechtssicheren Pfändung an die Hand.
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Bei der Bemessung des pfandfreien Betrags sind die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrags zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH 5.8.10, VII ZB 101/09).