Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.02.2011 | Kurz berichtet

    Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung

    Gegen die Beklagte B. war ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen. Im Folgenden war für B. die Höhe der noch an Kläger K. zu leistenden Beträge unklar. B. bat K. daher, ihr eine Forderungsaufstellung zu übersenden. K. reagierte erst Monate später - mittels Aufforderungsschreiben. B. glich die Forderung aus, nicht jedoch die Kosten des Aufforderungsschreibens, die K. nun einklagte. Das AG Mainz wies die Klage mangels materiellem Kostenerstattungsanspruch ab (9.12.10, 89 C 172/10, Abruf-Nr. 110060). Es handelte sich nicht um notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung. B. hatte dem K. keinen Anlass gegeben, anzunehmen, sie wolle endgültig nicht mehr zahlen.  

    Eingesandt von Nadja Weiler, Rechtsassistentin, Ingelheim  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 19 | ID 141937