Zur Vermeidung zeitaufwendiger Zwischenverfügungen sollten Gläubiger bei der Erstellung von Forderungsaufstellungen unbedingt beachten: Seit dem 1.7.11 ist der Basiszins von 0,12 Prozent auf 0,37 Prozent erhöht worden.
Bei einer Lohnpfändung muss der Arbeitgeber als Drittschuldner die neuen Pfändungsfreibeträge (VE 11, 109) - auch beim P-Konto - automatisch berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn der Schuldner durch eine ...
Die Zwangsverwaltung nimmt dem Schuldner den Besitz weg, um aus den Erträgnissen des Grundstücks nach Begleichung der Kosten der Bewirtschaftung sowie der Bezahlung der laufenden Zinsdienste den Gläubiger zu befriedigen. Daher stellen die „Hauptbeute“ des Zwangsverwalters die Mieteinnahmen dar. Dieser eigentliche Gesetzeszweck stellt jedoch die absolute Ausnahme dar, da wegen der enormen Vorbelastungen meistens die Zwangsverwaltungsmasse bereits mit der Zuteilung der dinglichen Zinsen des Erstrangrechts ...
Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung mit der darin enthaltenen Ermächtigung des Zwangsverwalters, sich den Besitz an dem Verwaltungsobjekt zu verschaffen, stellt einen Vollstreckungstitel dar, ...
Im Hinblick auf das P-Konto hat der Gesetzgeber auf die bekannten Unzulänglichkeiten beim Monatsanfangsproblem reagiert (VE 11, 48). Zudem hat der BGH aktuell Bedeutsames zur Vollstreckung in Bankverbindungen und ...
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Beantragt ein Rechtsanwalt im Auftrag des Gläubigers den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem Forderungen des Schuldners gegen drei Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden sollen, bezieht sich seine Tätigkeit auf drei Gegenstände. Eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte kommt nicht in Betracht, soweit die Gegenstände wirtschaftlich identisch sind (BGH 10.3.11, VII ZB 3/10).