Mit dem P-Konto hat der Gesetzgeber ein neues Schutzsystem für Schuldner geschaffen. Diese erhalten nun einen Sockelbetrag in Höhe des Freibetrags nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO pfändungsfrei.
Den Schuldner googeln und Netzwerke durchstöbern - längst ein alter Hut? Nicht, wenn Sie Suchmaschinen, Handelsplätze und Plattformen individuell in Ihre „Netzfahndung“ einbeziehen und die Besonderheiten des ...
Heute berichten wir über einen Fall unserer Leserin Katy Klöß, Rechtsfachwirtin, Dresden. Der Fall zeigt, dass gesundes Misstrauen und ein bisschen Recherche oft die erstaunlichsten Fakten über Schuldner zu Tage ...
Der Begriff der „Bezüge aus einem Dienstverhältnis“ umfasst auch eine anlässlich der Beendigung eines Arbeitsvertrags gezahlte Abfindung (BGH 11.5.10, IX ZR 139/09).
Der Schuldner ist u.a. nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen. Erteilt der Schuldner sie nicht, ist er auf Antrag des Gläubigers ...
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