Die Fraktion Die Linke will in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, welche Folgen das BFH-Urteil zu Mitgliedsbeiträgen für Vereine hat. Sie fragt, wie viele Vereine betroffen sind und ob das Urteil nur Sportvereine oder Vereine generell trifft. Außerdem geht es um Vertrauensschutz, den Zeitplan einer Neuregelung und einen möglichen Nichtanwendungserlass.
Die Finanzierung gemeinnütziger Organisationen steht unter Druck. Klassische Spenden reichen oft nicht aus, um Projekte dauerhaft abzusichern. Sponsoring kann hier eine wertvolle Ergänzung sein. Richtig gestaltet, ...
Das Führungszeugnis wird digital: Seit dem 01.10.2026 können Bürger ihr Führungszeugnis auf Wunsch auch digital erhalten. Das Digitale Führungszeugnis kann im Regelfall innerhalb von 30 Minuten zugestellt werden.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung auf Verlangen einer Minderheit ist auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens möglich. Für die Herausgabe der Mitgliederliste kommt grundsätzlich weiterhin der Verein, vertreten durch den Vorstand, als Anspruchsgegner in Betracht. Der Verein kann trotz des Insolvenzverfahrens auf Herausgabe verklagt werden.
Zuwendungen an eine Stiftung sind nicht von der Schenkungsteuer befreit, wenn die in der Satzung festgelegten Zwecke nicht ausschließlich steuerbegünstigt sind. Das hat der BFH entschieden.
Erfasst der Widerruf eines Zuwendungsbescheids lange zurückliegende Zeiträume und löst er beim gemeinnützigen Verein hohe Rückzahlungen aus, muss die Behörde prüfen, ob sie den Widerruf beschränkt.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Die Bestellung eines Notvorstands ist nicht schon dann möglich, wenn sich der vorhandene Vorstand weigert, eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Regelung des § 29 BGB dient nicht dazu, in vereinsinterne Streitigkeiten einzugreifen. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt. Die Bestellung eines Notvorstands setzt voraus, dass die zur Vertretung des Vereins erforderlichen Vorstandsmitglieder fehlen und ein dringender Fall vorliegt.