Die Finanzierung gemeinnütziger Organisationen steht unter Druck. Klassische Spenden reichen oft nicht aus, um Projekte dauerhaft abzusichern. Sponsoring kann hier eine wertvolle Ergänzung sein. Richtig gestaltet, eröffnet es neue Wege der Mittelakquise – doch nur, wer die steuerlichen Spielräume kennt, kann Sponsoring wirklich gewinnbringend einsetzen. Rechtsanwalt und Dipl.-Finw. (FH) Armin Trotzki, LL.M. zeigt im Webinar die Grundlagen und wie gemeinnützige Organisationen Sponsoring steuerlich optimal ...
Das Führungszeugnis wird digital: Seit dem 01.10.2026 können Bürger ihr Führungszeugnis auf Wunsch auch digital erhalten. Das Digitale Führungszeugnis kann im Regelfall innerhalb von 30 Minuten zugestellt werden.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung auf Verlangen einer Minderheit ist auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens möglich. Für die Herausgabe der Mitgliederliste kommt grundsätzlich weiterhin der Verein, ...
Zuwendungen an eine Stiftung sind nicht von der Schenkungsteuer befreit, wenn die in der Satzung festgelegten Zwecke nicht ausschließlich steuerbegünstigt sind. Das hat der BFH entschieden.
Erfasst der Widerruf eines Zuwendungsbescheids lange zurückliegende Zeiträume und löst er beim gemeinnützigen Verein hohe Rückzahlungen aus, muss die Behörde prüfen, ob sie den Widerruf beschränkt.
Die Bestellung eines Notvorstands ist nicht schon dann möglich, wenn sich der vorhandene Vorstand weigert, eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Regelung des § 29 BGB dient nicht dazu, in vereinsinterne ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Strom aus Photovoltaikanlagen, der nicht selbst verbraucht wird, wird in der Regel ins Netz eingespeist. Mittlerweile gibt es aber auch Erzeuger, die den Strom an gemeinnützige Abnehmer spenden. Daraus resultiert
die Frage eines VB-Lesers.