Gewalt und sexuelle Übergriffe sind in Sportvereinen seit längerer Zeit ein großes Thema. Verbände bemühen sich um Aufarbeitung und Schutz der Opfer. Dabei können sie aber auf rechtlich unsicheres Terrain geraten, wenn sie Untersuchungskommissionen einsetzen, die keine Satzungsgrundlage haben und sich neben allgemeiner Prävention auch mit konkreten Fällen beschäftigen. Das zeigt ein Fall vor dem OLG Hamm.
Zur Durchführung der Mitgliederversammlung „im Wege der elektronischen Kommunikation“ nach § 32 BGB zählt auch die Video- oder Telefonkonferenz. Das hat das OLG Düsseldorf klargetellt und der Klage eines Vereins ...
„Ehrenrührige“ Formulierungen im Rahmen von Auseinandersetzungen im Verein sind nur dann unterlassungspflichtig, wenn zweifelsfrei Unwahrheiten behauptet werden oder es sich um eine Schmähkritik handelt.
Rechtliche Mängel beim Ausschlussverfahren gegen Mitglieder führen dazu, dass der Ausschluss unwirksam ist. Unter Umständen hat das Mitglied dann auch einen Schadenersatzanspruch.
Meist wird bereits bei der Gründung festgelegt, dass ein Verein eingetragen werden soll. Die Eintragung kann aber auch nachträglich erfolgen. Eine Neugründung ist dazu nicht erforderlich.
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Die Anmeldung eines Vereins kann zurückgewiesen werden, wenn die Satzung auf die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke verweist, ein Freistellungsbescheid des Finanzamts aber gar nicht vorliegt. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt und damit dem Registergericht bestätigt, richtig gehandelt zu haben, als es die Eintragung eines Vereins abgelehnt hatte.