· Fachbeitrag · Sozialversicherung
LSG Schleswig-Holstein: Lehrkräfte sind regelmäßig nicht selbstständig tätig
Mit dem Herrenberg-Urteil hatte das Bundessozialgericht (BSG) seine Rechtsauffassung zum Sozialversicherungsstatus von Lehrkräften geändert. Bisher gab es aber wenige Rechtsprechungsfälle, die darauf basieren. Einer der ersten kommt vom Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein. Er zeigt: Die typischen Bedingungen, unter denen Lehrkräfte tätig sind, sprechen gegen eine Selbstständigkeit.
Über diesen Fall entschied das LSG Schleswig-Holstein
Der Fall betraf eine Lehrkraft, die im Bereich der Ausbildung und Schulung von Rettungs- und Notfallsanitätern, Praxispersonal und Laienhelfern im Fach „Allgemeine und spezielle Notfallmedizin“ tätig war. Den Lehrgängen lagen ein Rahmenstoffplan und eine Prüfungsordnung der medizinischen Fachgesellschaften zugrunde.
Im Rahmen der Unterrichtstätigkeit musste die Lehrkraft Anwesenheitsüberprüfungen durchführen und Klassenbucheinträge vornehmen. Eine Verpflichtung zur Übernahme von Unterrichtskursen bestand nicht. Übernommene Kurse musste sie aber nach den vereinbarten Unterrichtsstunden und -zeiten durchführen. Im Krankheitsfall musste sie den Bildungsträger informieren, aber keinen Ersatzdozenten organisieren. Sie erhielt ein Honorar pro nachgewiesener Unterrichtsstunde sowie eine zusätzliche Vergütung für etwaige Klassen- und Notenkonferenzen.
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