Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) überarbeitet. Der Fokus liegt dabei ausschließlich auf dem Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke“. Neuerungen durch das Steueränderungsgesetz 2025 hat das BMF (leider) noch nicht umfassend kommentiert, die neuen Freigrenzen sind aber bereits integriert. VB zeigt Ihnen, welche Änderungen für Vereine in der Praxis besonders relevant sind.
Rechtsberatungen durch Studierende im Steuerrecht in Form von gemeinnützigen Tax Law Clinics sind ab dem 01.09.2026 legal. Eine entsprechende Änderung des Steuerberatungsgesetzes hat der Bundesrat beschlossen.
Nach § 51 Abs. 3 AO ist Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit, dass eine Körperschaft nicht dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandelt. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat sich jetzt damit befasst, ...
Für den Entzug der Gemeinnützigkeit gibt es viele Gründe – die meisten betreffen die tatsächliche Geschäftsführung. Schon ein einzelner Verstoß gegen die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts kann dem Finanzamt Anlass zur Aberkennung geben. Das betrifft die Grundsätze Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit. Auch Gesetzesverstöße außerhalb des Gemeinnützigkeitsrechts rechtfertigen den Entzug. VB stellt die wesentlichen Fallgruppen vor und zeigt, wie Vereine den Verlust vermeiden.
Reine Holding- und Beteiligungsgesellschaften können seit dem Jahressteuergesetz 2020 gemeinnützig sein (§ 57 Abs. 4 AO). Die Frage der
Ausgestaltung der Satzungszwecke hat die Finanzverwaltung bislang ...
Soweit die Gemeinnützigkeit nicht wegen Verstößen gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung entzogen wird, ist die einschlägige Vorschrift für die Aberkennung § 63 AO – die tatsächliche Geschäftsführung ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
Punkten Sie in der Nachfolgeberatung mit einem cleveren Gestaltungsmodell! Mit dem Familienpool lassen sich gerade komplexe Vermögen optimal strukturieren. Die neue Beitragsserie von ErbBstg Erbfolgebesteuerung bietet Ihnen das nötige Spezialwissen – praxisgerecht aufbereitet zur direkten Umsetzung.
Verstöße gegen Satzungsbestimmungen, die nicht durch die §§ 51 bis 68 AO vorgegeben sind, sind für die Steuerbefreiung ohne Bedeutung. Das hat der BFH bei einer Stiftung klargestellt, die gegen eine Klausel in der eigenen Satzung verstoßen hatte, nach der das Stiftungsvermögen erhalten werden muss.