An der Selbstlosigkeit einer gemeinnützigen Körperschaft fehlt es auch dann, wenn Mitglieder oder Stifter durch die Organisation private Kosten sparen oder Vorteile in ihrem Privatbereich erlangen. Das hat der BFH im Fall einer Stiftung klargestellt, die offensichtlich nur dazu diente, die wirtschaftlichen Interessen der Stifterin oder verbundener Firmen zu fördern. Sie kann nicht gemeinnützig sein.
Nachdem das Bundessozialgericht mit dem sog. Herrenberg-Urteil zum Sozialversicherungsstatus von Lehrkräften für große Verunsicherung gesorgt hat, will die Bundesregierung jetzt mit dem Konzept einer „Neuen ...
Zahlt ein späterer Schuldner eine Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens unmittelbar an eine gemeinnützige Einrichtung, kann der Insolvenzverwalter die Zahlung anfechten. Die Forderung richtet sich dabei ...
Mit § 127 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für den Sozialversicherungsstatus von Lehrtätigkeiten geschaffen. Diese Regelung war zunächst bis zum 31.12.2026 befristet. Sie ist jetzt bis zum 31.12.2027 verlängert worden. VB stellt Ihnen die Hintergründe der Verlängerung und deren Praxisfolgen vor.
Verstößt eine gemeinnützige Körperschaft gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, kann ihr das Finanzamt nach § 63 Abs. 4 S. 1 AO eine Frist zur Auflösung der unzulässigen Mittelansammlung setzen.
Durch eine Regelung der Finanzverwaltung stand bisher in Frage, ob eine umsatzsteuerliche Organschaft auch dann besteht, wenn die Leistungen in den nichtunternehmerischen Bereich des Organträgers erbracht werden.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
In gemeinnützigen Organisationen kommt es häufig vor, dass Gegenstände des Anlagevermögens sowohl für den unternehmerischen als auch den nichtunternehmerischen Bereich genutzt werden. Ein Vorsteuerabzug ist also nur teilweise möglich – nämlich soweit die Gegenstände für steuerpflichtige Umsätze genutzt werden. Ändern sich die Nutzungsverhältnisse, muss das umsatzsteuerlich berücksichtigt werden. Ein neues BMF-Schreiben regelt das „Wie“ in Form der Korrektur des Vorsteuerabzugs.