Ein Nachfolgeverein kann erben, auch wenn der im Testament eingesetzte Verein beim Erbfall bereits gelöscht ist. Möglich macht das eine ergänzende Testamentsauslegung. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.
Immer mehr Finanzämter fordern von gemeinnützigen Vereinen eine Erklärung für den Teil der Gewinnermittlung, der den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt, per separater Anlage EÜR auf elektronischem Weg mit ...
Firmenfitnessangebote können eine steuerfreie Zuwendung von
Arbeitgebern an ihre Belegschaft sein. Sportvereine können das durch Kooperationen mit Unternehmen nutzen. Welche Voraussetzungen dabei gelten, hat das Bayerische Landesamt für Steuern jetzt in einem Erlass klargestellt.
„Kulturkostenzuschüsse“ der öffentlichen Hand sind steuerbare Entgelte und keine echten Zuschüsse, wenn ein Zusammenhang zwischen den Zahlungen und den Leistungen besteht. Dieser Zusammenhang besteht nach ...
Der Gesetzgeber hat die Steuerbefreiung für Sportprämienzahlungen in
§ 3 Nr. 73 EStG mit Wirkung zum 01.01.2026 erweitert: Neben der Stiftung Deutsche Sporthilfe sind jetzt auch gemeinnützige Organisationen der ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
Punkten Sie in der Nachfolgeberatung mit einem cleveren Gestaltungsmodell! Mit dem Familienpool lassen sich gerade komplexe Vermögen optimal strukturieren. Die neue Beitragsserie von ErbBstg Erbfolgebesteuerung bietet Ihnen das nötige Spezialwissen – praxisgerecht aufbereitet zur direkten Umsetzung.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah das Umsatzsteuerrecht für Vereine unionsrechtskonform nachzubessern; und zwar in erster Linie in puncto Umsatzbesteuerung der Mitgliedsbeiträge. Vereine und Finanzämter wissen nämlich seit Jahren nicht zuverlässig, ob Mitgliedsbeiträge steuerpflichtig sind. Diese Rechtsunsicherheit soll beseitigt werden.