Verstößt eine gemeinnützige Körperschaft gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, kann ihr das Finanzamt nach § 63 Abs. 4 S. 1 AO eine Frist zur Auflösung der unzulässigen Mittelansammlung setzen. Gegen diesen Bescheid kann der Verein nicht klagen, entschied jetzt der BFH. Erst wenn das Finanzamt deswegen die Gemeinnützigkeit entzieht, hat die Körperschaft eine Rechtsschutzmöglichkeit durch Klage.
Durch eine Regelung der Finanzverwaltung stand bisher in Frage, ob eine umsatzsteuerliche Organschaft auch dann besteht, wenn die Leistungen in den nichtunternehmerischen Bereich des Organträgers erbracht werden.
In gemeinnützigen Organisationen kommt es häufig vor, dass Gegenstände des Anlagevermögens sowohl für den unternehmerischen als auch den nichtunternehmerischen Bereich genutzt werden. Ein Vorsteuerabzug ist also ...
Ablösezahlungen (Transferentschädigung), die beim Vereinswechsel eines Fußball-Lizenzspielers gezahlt werden, sind Anschaffungskosten für das immaterielle Wirtschaftsgut „exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem Spieler“ (Spielerlaubnis). Sie müssen deswegen bilanziell aktiviert und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden, können also nicht sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Das gilt auch für Handgelder, die beim Transfer an den Spieler gezahlt werden. Das hat der BFH klargestellt.
Gründen Vereine Wirtschaftsbetriebe in Tochtergesellschaften aus, kann das umsatzsteuerliche Folgen haben, wenn der Verein die Tochter eigene Anlagen unentgeltlich nutzen lässt. Es kann dann eine unentgeltliche ...
„Steuerschock für Sportvereine“. Mit dieser Headline zur jüngsten
BFH-Entscheidung zur Umsatzbesteuerung von Mitgliedsbeiträgen hat
t-online „am Tor vorbeigeschossen“. Denn es ist durch die Rechtsprechung ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
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Gemeinnützige Vereine haben oft nur geringe umsatzsteuerpflichtige Umsätze, weil die Haupteinnahmen im nichtunternehmerischen Bereich liegen und Zweckbetriebseinnahmen vielfach umsatzsteuerfrei sind. Je nach Höhe der Umsätze greift dann die Kleinunternehmerregelung oder die Möglichkeit der Vorsteuerpauschalierung. Für beide Verfahren gelten seit 2025 bzw. 2026 neue Höchstgrenzen. VB wirft einen Blick auf die Vorsteuerpauschalierung und die Frage, wann sich ein Wechsel lohnt.