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  • 03.08.2026 · Nachricht · Vereinsrecht

    Vorstand darf satzungsmäßige Kerntätigkeiten nicht ohne Erlaubnis der Mitgliederversammlung auf Dritte übertragen

    Ein Verein kann satzungsmäßige Kernaufgaben nicht ohne entsprechende Satzungsregelung oder Zustimmung der Mitgliederversammlung auf Dritte übertragen. Das hat das OLG Frankfurt im Fall eines Bundessportverbands klargestellt, der das Schulungs- und Ausbildungswesen für Trainer und Schiedsrichter und die dazugehörige Lizenzvergabe auf einen anderen Verein übertragen hatte.