03.08.2026 · Nachricht · Vereinsrecht
Vorstand darf satzungsmäßige Kerntätigkeiten nicht ohne Erlaubnis der Mitgliederversammlung auf Dritte übertragen
Ein Verein kann satzungsmäßige Kernaufgaben nicht ohne entsprechende Satzungsregelung oder Zustimmung der Mitgliederversammlung auf Dritte übertragen. Das hat das OLG Frankfurt im Fall eines Bundessportverbands klargestellt, der das Schulungs- und Ausbildungswesen für Trainer und Schiedsrichter und die dazugehörige Lizenzvergabe auf einen anderen Verein übertragen hatte.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig