Die Finanzierung gemeinnütziger Organisationen steht unter Druck. Klassische Spenden reichen oft nicht aus, um Projekte dauerhaft abzusichern. Sponsoring kann hier eine wertvolle Ergänzung sein. Richtig gestaltet, eröffnet es neue Wege der Mittelakquise – doch nur, wer die steuerlichen Spielräume kennt, kann Sponsoring wirklich gewinnbringend einsetzen. Rechtsanwalt und Dipl.-Finw. (FH) Armin Trotzki, LL.M. zeigt im Webinar die Grundlagen und wie gemeinnützige Organisationen Sponsoring steuerlich optimal ...
Strom aus Photovoltaikanlagen, der nicht selbst verbraucht wird, wird in der Regel ins Netz eingespeist. Mittlerweile gibt es aber auch Erzeuger, die den Strom an gemeinnützige Abnehmer spenden. Daraus resultiert
die ...
Eine Spendenzusage in Zusammenhang mit einer schuldrechtlichen Verpflichtung ist ein Vertrag eigener Art und berührt die schuldrechtliche Vereinbarung nicht. Der BGH hat das in einem Fall klargestellt, in dem ein Mietvertrag mit einer Stiftung mit der Vereinbarung verbunden war, die Miete durch laufende Spenden des Vermieters zu finanzieren.
Eine Spendenzusage ist ein Schenkungsversprechen nach § 518 BGB und deshalb nur in notarieller Form wirksam. Das hat der BGH in einem Fall
klargestellt, in dem ein Mietvertrag mit einer Stiftung mit der Vereinbarung ...
§ 13 Abs. 1 Nr. 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) befreit „Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu dem ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Das FinMin Schleswig-Holstein hat sich dazu geäußert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Spenden an ausländische Organisationen im Jahr 2025 als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind.