20.03.2023 · Nachricht aus VB · Vereinsrecht
Vereine können künftig hybride Mitgliederversammlungen einberufen. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten ist damit sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich. Zudem können durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden. Eine entsprechende Ergänzung des BGB ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden – und am 20.03.2023 in Kraft getreten.
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02.03.2023 · Fachbeitrag aus VB · Zweckbetriebe
Ein allgemeines Gewinnerzielungsverbot gibt es für gemeinnützige Körperschaften nicht. Es besteht lediglich ein „Gewinnverwendungsgebot“, d. h. erzielte Gewinne müssen nach den allgemeinen Maßgaben zeitnah und zweckgebunden verwendet werden, Eine Ausnahme gilt für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege als Zweckbetrieb. Hier gilt nach bisherigerer Auffassung ein gesetzliches Gewinnerzielungsverbot. Das hat der BFH aber in einer aktuellen Entscheidung relativiert.
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02.03.2023 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsrecht
Vereine sind in der rechtlichen Ausgestaltung eine außerordentlich flexible Rechtsform. Das gilt nicht nur für Mitgliederversammlung und Vorstand als Pflichtorgane. Es können weiteren Organe dazu genommen werden, die die unterschiedlichsten Aufgaben übernehmen können. Man spricht hier von fakultativen Vereinsorganen. Für diese sind allein die Satzungsregelungen des Vereins ausschlaggebend. In Teil 2 nimmt VB den erweiterten Vorstand unter die Lupe.
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02.03.2023 · Fachbeitrag aus VB · Mitgliederversammlung
Am 09.02.2023 hat der Bundestag das „Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht verabschiedet“ (Abruf-Nr. 233843 ). Damit werden virtuelle und hybride Mitgliederversammlungen möglich, ohne dass die Satzung die Voraussetzung dafür schaffen muss. Der Gesetzesentwurf wird schon am 03.03.2023 im Bundesrat behandelt, das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Das wird voraussichtlich noch im März sein. VB stellt Ihnen die ...
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02.03.2023 · Fachbeitrag aus VB · Rechnungswesen
Mit dem Jahreswechsel hat die DATEV das neue Branchenpaket SKR42 freigeschaltet. Innerhalb der eigenen Softwarelösungen ersetzt es das bisherige Branchenpaket SKR49. Der SKR49 kann voraussichtlich bis einschl. des Wirtschaftsjahrs 2024 genutzt werden. VB macht Sie mit dem neuen Vereinskontenrahmen vertraut und zeigt, wo die Unterschiede zum SKR49 liegen.
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02.03.2023 · Fachbeitrag aus VB · Zweckbetriebe
Gemeinnützige Einrichtungen sind im Zweckbetrieb mit ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten steuerlich privilegiert, weil die Gewinne ertragsteuerfrei bleiben und regelmäßig der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt. Das ruft gelegentlich gewerbliche Konkurrenten auf den Plan, die darin für sich einen Wettbewerbsnachteil sehen. Der BFH hat sich jetzt mit der Frage befasst, wann in einem solchen Fall eine Konkurrentenklage zulässig ist.
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01.03.2023 · Nachricht aus VB · Umsatzsteuer
Bei einem Fahrsicherheitstraining kann es sich um „Kurse belehrender Art“ nach § 4 Nr. 22a UStG handeln, wenn die Schulungsmaßnahme zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist. Das entschied der BFH im Fall eines gemeinnützigen Vereins mit dem Zweck, die Verkehrssicherheit und die Verkehrserziehung zu fördern. Er führte Sicherheitstrainings für Pkw und Motorräder und speziell ein Sicherheitstraining für Senioren durch.
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01.03.2023 · Fachbeitrag aus VB · Praxisfall
Beantragen Mitglieder beim Registergericht die Einberufung einer Mitgliederversammlung auf Verlangen einer Minderheit, muss der Vorstand zunächst ausreichend Zeit und Gelegenheit erhalten, selbst eine beschlussfähige Versammlung einzuberufen.
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01.03.2023 · Fachbeitrag aus VB · Zweckbetriebe
Beschäftigungsgesellschaften sind nur im Sonderfall ein Katalogzweckbetrieb. Sie können aber als allgemeiner Zweckbetrieb nach § 65 AO begünstigt sein. Der BFH hat jetzt die Voraussetzungen dafür benannt.
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01.03.2023 · Nachricht aus VB · Vereinsrecht
Für Vereine wird aus dem Handelsrecht der Grundsatz der Namenswahrheit übernommen. Der darf aber nicht zu eng ausgelegt werden, wie ein Urteil des OLG Hamm zeigt.
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