· Fachbeitrag · Praxisfall
Wer darf einen Verein in der Mitgliederversammlung eines anderen Vereins vertreten?
Sind Vereine selbst Mitglied in einem Verein, werden sie durch den gesetzlichen Vertreter in der Mitgliederversammlung vertreten. Ein Leser fragt jetzt, wie dieser Grundsatz im konkreten Fall auszulegen ist.
Frage: In unserem Verein sind neben Einzelpersonen auch andere Vereine sowie die Stadt und das Sportamt Mitglieder. Bei der letzten Versammlung gab es einen Dissens darüber, wer von diesen Organisationen an unserer Mitgliederversammlung teilnehmen darf. Unsere Satzung enthält keine Regelungen dazu.
Antwort: Teilnahmeberechtigt sind nur die gesetzlichen Vertreter der Organisationen. Bei Vereinen ergibt sich das aus dem Registereintrag.
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