Ein Fall, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verhandelt
wurde, zeigt mustergültig, wie ein Verein beim gerichtsfesten Ausschluss
eines Mitglieds vorgehen muss. VB stellt den Fall und die Entscheidung vor.
Regelt die Satzung, dass eine bestimmte Personengruppe Mitglied im Verein werden kann, ist ein anderer Beschluss der Mitgliederversammlung unwirksam. Das entschied das LG Berlin im Fall des FC Bundestag.
Ein Fall vor dem OLG Hamm zeigt, dass beim Vereinsausschluss die formalen Vorgaben beachtet werden müssen, damit das Mitglied den Ausschuss nicht anfechten kann.
Die Rechnungslegungspflichten im Verein werden meist bezogen auf die steuerlichen Pflichten verhandelt. Der Vorstand hat aber auch vereinsinterne Rechenschaftspflichten. Die gesetzlichen Regelungen sind hier sehr vage. VB klärt deshalb, welche Pflichten der Vorstand hat und wann Haftungsfolgen entstehen können, wenn er sie vernachlässigt.
Erneut hat ein Oberlandesgericht (OLG) bestätigt, dass ein Idealverein ohne Rechtspersönlichkeit (nichtrechtsfähiger Verein) grundbuchfähig ist. Durch § 54 Abs. 1 S. 1 BGB – so das OLG Braunschweig – wird ...
Akteneinsicht bei einem Amtslöschungsverfahren erhalten grundsätzlich nur Verfahrensbeteiligte. Das sind regelmäßig nur die Vereins- und Vorstandsmitglieder. Das hat das KG Berlin für einen eingetragenen Verein ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Ergibt sich aus der Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes, ist das Vereinsorgan für die Abberufung des Vorstands zuständig, das ihn bestellt (wählt). In der Regel ist das die Mitgliederversammlung. Das entschied das Landgericht (LG) Essen bei einem selbstständigen gewerkschaftlichen Landesverband mit ca. 48.000 Mitgliedern.