01.10.2025 · Nachricht · Vereinsrecht
Fristversäumnis im internen Rechtsweg schließt Klage vor ordentlichem Gericht nicht aus
| Sieht die Satzung für vereinsinterne Rechtsmittel eine Frist vor, muss sie auch klarstellen, dass ein Fristversäumnis den Weg vor ein staatliches Gericht ausschließt. Tut sie das nicht, ist der Klageweg auch dann offen, wenn die Frist versäumt wurde. Das hat das LG Darmstadt klargestellt. |
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