01.12.2025 · Nachricht · Datenschutz
Verein darf Mitglieder nicht über Gesundheitszustand eines Mitarbeiters informieren
| Das Arbeitsgericht (ArbG) Duisburg hat die Präsidentin eines Verbands zu einer Schadenersatzzahlung von 10.000 Euro verurteilt, weil sie die Mitglieder in einem Rundschreiben darüber informiert hatte, dass sich der technische Leiter des Verbands „im Krankenstand befindet“. Dieser verklagte die Präsidentin auf Schadenersatz. Das Gericht gab ihm Recht. |
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