· Fachbeitrag · Vereinshaftung
Haftet ein Verein für Sachschäden durch seine Spieler?
| Verursachen fremde Mannschaften Schäden an Anlagen, stellt sich die Frage, wer dafür in Haftung genommen werden kann. Das Amtsgericht (AG) Siegburg hatte einen solchen Fall zu beurteilen und in der Entscheidung die mögliche Haftungskasuistik sehr anschaulich dargestellt. |
Um diesen Fall ging es beim AG Siegburg
Bei einem Fußballspiel der Kreisliga beschädigten Spieler der Gastmannschaft eine Tür in einer Umkleidekabine im Stadion des Heimvereins ‒ nach seiner Auffassung vorsätzlich. Der Heimverein verklagte den Gastverein auf Schadenersatz.
AG sieht weder vertragliche noch gesetzliche Haftung des Vereins
Das AG wies die Klage ab. Es sah keine rechtliche Grundlage für eine Haftung des Vereins (AG Siegburg, Urteil vom 01.07.2025, Az. 112 C 10/25, Abruf-Nr. 251283).
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