Wahlämter in Vereinen können ehrenamtlich ausgeübt werden. Höhere „Aufwandsentschädigungen“ führen aber regelmäßig zu einer abhängigen Beschäftigung. Das lehrt auch ein Fall, der dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg zur Entscheidung vorlag. VB fasst ihn zusammen.
An gemeinnützige Einrichtungen gezahlte gerichtliche Geldauflagen können zurückgefordert werden, wenn über das Vermögen des Beschuldigten das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Adressat der Rückforderung ist aber ...
Ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Tierheim können als sog. Wie-Beschäftigung gesetzlich unfallversichert sein. Das entschied das Sozialgericht (SG) Oldenburg im Fall einer „Gassi-Gängerin“, die bei einem ...
Ein Ringer, der in der Bundesliga für einen Verein kämpft, dem er selbst angehört, und dafür pro Kampf bezahlt wird, ist abhängig beschäftigt. Das hat das Sozialgericht (SG) Mainz im Fall eines Sportlers entschieden, der für einen Ringerverein in der Bundesliga angetreten war. Der Verein war der Meinung, der Ringer sei selbstständig.
Sportunfälle gehören bei manchen Sportarten zum Alltag. Hier können sich auch Haftungsrisiken für den Verein ergeben. Welche Kriterien konkret gelten, zeigt ein Fall, der dem OLG Brandenburg zur Entscheidung vorlag.
Rutscht eine ehrenamtliche Tätige eines Tierheims beim Gassi-Gehen mit einem Hund aus dem Tierheim aus und verletzt sich dabei, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Zu diesem Schluss ist das SG Oldenburg gelangt.
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Eine Satzungsbestimmung, die die Wahl zwischen Einberufungsformen zur Mitgliederversammlung dem Vorstand überlässt, ist nicht in jedem Fall unzulässig. Diese Auffassung vertritt das OLG Celle.