· Fachbeitrag · Haftungsrecht
OLG Brandenburg entscheidet zu Sportunfällen: Wann haften Verein oder Trainer?
| Sportunfälle gehören bei manchen Sportarten zum Alltag. Hier können sich auch Haftungsrisiken für den Verein ergeben. Welche Kriterien konkret gelten, zeigt ein Fall, der dem OLG Brandenburg zur Entscheidung vorlag. |
Um diesen Fall ging es beim OLG
Der Fall betraf einen 14-jährigen Judo-Sportler, der Mitglied in einem Verein war. Beim Training (einem sog. Randori mit vermindertem Krafteinsatz) kam es mit einem volljährigen anderen Mitglied zu einem Unfall. Bei einem Wurf durch diesen älteren Trainingspartner (im Urteil und folgend „Streithelfer“) fiel der Teenager auf seinen ausgestreckten Arm und verletzte sich erheblich.
Er verklagte den Verein auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Die Begründung lautete, dass die Trainer hätten nicht zulassen dürfen, dass er mit einem schwereren, älteren, stärkeren und kampferfahreneren Streithelfer kämpfte. Die Trainer hätten ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht grob verletzt, weil sie nicht eingriffen. Die erlittenen Verletzungen beruhten auf Regelverstöße des Streithelfers. Sie seien sehr selten und nicht judotypisch.
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