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  • 01.12.2025 · Nachricht · Unfallversicherung

    Ehrenamtliche Tätigkeit für Tierheim kann als „Wie-Beschäftigung“ gesetzlich versichert sein

    | Ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Tierheim können als sog. Wie-Beschäftigung gesetzlich unfallversichert sein. Das entschied das Sozialgericht (SG) Oldenburg im Fall einer „Gassi-Gängerin“, die bei einem Tierschutzverein ehrenamtlich tätig war. Sie war beim Ausführen eines Hundes auf einem Trampelpfad ausgerutscht und hatte sich dabei eine Sprunggelenksfraktur zugezogen. Das SG erkannte auf einen Arbeitsunfall. |