· Fachbeitrag · Abschreibung
Wachstums-Booster Teil 2: Das bringt die reaktivierte und verbesserte degressive Abschreibung
| Der Bundesrat hat am 11.07.2025 den Weg für den „Wachstums-Booster“ freigemacht und dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzespaket zugestimmt. Milliardenschwere Steuerentlastungen sind damit auf dem Weg zu Ihnen. SSP zeigt, welche praxisrelevanten Steueränderungen konkret anstehen. Teil 2 behandelt die nicht nur neu eingeführte, sondern auch erheblich verbesserte degressive Abschreibung. |
Die neue degressive Abschreibung ab dem 01.07.2025
Die in § 7 Abs. 2 EStG verankerte degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Pkw) war eigentlich ausgelaufen. Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts“ ist sie aber reaktiviert worden. Sie gilt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden.
Die AfA-Regelungen im Zeitreihenvergleich
Dabei beläuft sich die degressive Abschreibung aber nicht ‒ wie bei der Vorgänger-Regelung ‒ auf das doppelte der linearen Abschreibung und auf maximal 20 Prozent pro Jahr. Die neue degressive AfA erhöht sich vielmehr auf das dreifache der linearen Abschreibung und auf maximal 30 Prozent pro Jahr. Damit gilt im Zeitreihenvergleich:
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