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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Wachstums-Booster Teil 4: Jetzt auf schrittweise reduzierte Unternehmenssteuern vorbereiten

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Der Bundesrat hat am 11.07.2025 den Weg für den „Wachstums-Booster“ freigemacht und dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzespaket zugestimmt. Milliardenschwere Steuerentlastungen sind damit auf dem Weg zu Ihnen. SSP zeigt, welche praxisrelevanten Steueränderungen konkret anstehen. Teil 4 behandelt die ab dem Veranlagungszeitraum 2028 schrittweise reduzierte Unternehmensbesteuerung und welche Gestaltungen jetzt schon erwogen werden sollten. |

    Die neue Körperschaftsteuer von zehn Prozent ab 2028

    Bislang müssen Körperschaften, zu denen v. a. AG, GmbH und UG gehören, auf Gesellschaftsebene mit einer Steuerbelastung von etwa 30 Prozent rechnen.

     

    So setzt sich die Steuerbelastung von Körperschaften aktuell zusammen

    Zwar beträgt die Körperschaftsteuer nur 15 Prozent (§ 23 Abs. 1 KStG). Dazu kommen aber noch der Soli mit 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt davon ab, in welcher Gemeinde sich die Körperschaft befindet. Denn die Gemeinde legt selbstständig den Gewerbesteuer-Hebesatz fest. Daher entwickelt sich die Gesamtsteuerbelastung je nach Gewerbesteuer-Hebesatz wie folgt: