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  • 23.12.2025 · Fachbeitrag · Lehrvideo 93

    Kantinenmahlzeiten und Essensmarken – was für die Besteuerung gilt

    | Viele Arbeitgeber kümmern sich selbst um die Versorgung ihrer Arbeitnehmer. Sie betreiben z. B. eine firmeneigene Kantine oder geben an die Mitarbeiter Essensmarken für eine andere Restauration in der Gegend aus. Für die Arbeitnehmer ist das ein willkommener Benefit, doch das Problem stellt die Besteuerung dar. Denn ob und, wenn ja, in welcher Höhe sich durch die Kantine bzw. Essensmarke Arbeitslohn ergibt, ist nicht nur kompliziert; auch die Fallkonstellationen sind unterschiedlich. Lehrvideo 93 bringt deshalb Licht ins Dunkel. |