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  • · Fachbeitrag · Steueränderungen

    Steueränderungen 2026: Der tabellarische Schnellüberblick

    Steueränderungsgesetz, Aktivenrentengesetz, Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, Mindeststeueranpassungsgesetz etc. Die Liste an Steueränderungen, die zum 01.01.2026 in Kraft treten, ist lang. Und diese Änderungen resultieren bei weitem nicht nur aus Gesetzen, sondern auch aus BMF-Schreiben etc. SSP verschafft Ihnen in dieser Schwerpunktausgabe den Durchblick über die wichtgsten Neuerungen. Den Anfang macht der Schnellüberblick in Tabellenform.

    So ist der tabellarische Schnellüberblick aufgebaut

    Die Änderungen sind nach Steuerarten getrennt und nach den Gesetzesparagrafen absteigend geordnet:

     

    Steueränderungen in EStG und EStDV

    §
    Neuregelung inhaltlich
    Rechtsquelle/Gesetz

    § 3 Nr. 21 EStG

    Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit nach Erreichen der Regelsaltersgrenze bleiben bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei

    Aktivrentengesetz (Abruf-Nr. 251641)

    § 3 Nr. 26 EStG

    Erhöhung Übungsleiterfreibetrag

    Steueränderungsgesetz StÄndG (Abruf-Nr. 251553)

    § 3 Nr. 26a EStG

    Erhöhung Ehrenamtsfreibetrag

    StÄndG

    § 3 Nr. 50 EStG

    Neuregelung des Auslagenersatzes von beim Arbeitnehmer angefallenen Aufwendungen für das private Laden von E-Dienstwagen (Stichwort: Strompreispauschale)

    BMF-Schreiben vom 11.11.2025, Abruf-Nr. 251193

    § 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. b EStG

    Nachgelagerte Besteuerung bei Einzahlung einer Abfindung in die gesetzliche Rentenversicherung

    Zweites Betriebsrenten- stärkungsgesetz, Abruf-Nr. 251769

    § 3 Nr. 73 EStG

    Von der Sporthilfe gezahlte Prämien für Medaillengewinne bei olympischen Spielen bleiben steuerfrei

    StÄndG

    § 7b Abs. 5 EStG

    Aktualisierung des Verweises auf die De-minimis-Verordnung bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

    StÄndG

    § 8 S. 1 EStDV

    Eigenbetrieblich genutzte Gebäude werden nicht als Betriebsvermögen behandelt, wenn sie nicht größer sind als 30 m2 oder ihr Wert nicht mehr als 40.000 Euro beträgt

    Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, Abruf-Nr. 251770

    § 9 Abs. 1 S. 3

    und § 101 S. 1 EStG

    Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Entfristung der Mobilitätsprämie

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG

    Als Unterkunftskosten für doppelte Haushaltsführung im Ausland können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, höchstens jedoch 2.000 Euro im Monat

    StÄndG

    § 9 Abs. 4a S. 5 EStG

    Steuerliche Behandlung von Reisekosten und -vergütungen bei betrieblich/beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 2026

    BMF-Schreiben vom 05.12.2025, Abruf-Nr. 251606

    § 9a S. 3 EStG

    Bessere steuerliche Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen an Gewerkschaften und Berufsverbände

    StÄndG

    § 10b Abs 2 S 1 EStG

    Anpassung der Höchstbeträge des Spendenabzugs für Zuwendungen an politische Parteien auf 3.300 bzw. 6.600 Euro

    StÄndG

    § 19 Abs. 1 EStG

    Für diese Zahlungen gilt der neue 24.000-Freibetrag aus § 3 Nr. 21 EStG nicht

    AktRG, Abruf-Nr. 251641

    § 32 Abs. 6. S. 1 EStG

    Anpassung Kinderfreibetrag auf 6.828 Euro, (3.414 Euro je Elternteil)

    Steuerfortentwicklungs- gesetz, Abruf-Nr. 251768

    § 32a Abs. 1 S. 1 EStG

    Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro

    Steuerfortentwicklungs- gesetz

    § 32c Abs. 5 EStG

    Einschränkung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bei Verlusten

    StÄndG

    § 33a EStG

    Unterhaltshöchstbetrag steigt auf 12.348 Euro

    § 34g Abs. 2 EStG

    Anpassung der Höchstbeträge der Steuerermäßigung für Zuwendungen an politische Parteien auf 1.650 bzw. 3.300 Euro

    StÄndG

    § 39 Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStG

    Neuregelungen bei der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren

    BMF-Schreiben vom 14.08.2025, Abruf-Nr. 249741

    § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG

    Nutzung der 25-Prozent-Pauschalierung bei den 110- Euro-Freibetrag übersteigenden Kosten gilt nur für Betriebsveranstaltungen, die allen Mitarbeitern offenstehen

    StÄndG

    § 41 Abs. 1 S. 4 EStG

    Pflicht zur Berücksichtigung der steuerfreien Leistungen aus der „Aktivrente“ im Lohnkonto und elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

    AktRG

    § 52 Abs. 11 S. 2 EStG

    Neue Anforderungen an die der E-Bilanz beizufügenden Unterlagen

    Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

    § 66 EStG

    Anhebung Kindergeld

    Steuerfortentwicklungsgesetz

    § 84 Abs. 1d S. 2 EStDV

    Neuregelung der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben bei nicht als Betriebsvermögen behandelten Grundstücksteilen

    Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen