Vom 25.5. bis 26.5.17 findet in Essen der jährliche Anwaltstag statt. Veranstaltungsort ist das Congress Center Messe Essen West. Unser Stand trägt die Nr. 511 in Halle 3.
Der BFH hat sich in seiner Entscheidung vom 25.1.17. klar dagegen ausgesprochen, nicht rechtsfähige Familienstiftungen zur Erbersatzsteuer heranzuziehen. Dies entspricht der herrschenden Meinung. Allerdings wirft die ...
Mit Hinweisen zur Satzungsgestaltung steuerbegünstigter Stiftungen, die Stipendien und Auszeichnungen vergeben, grenzüberschreitend fördern oder politisch aktiv sein wollen, werden die Ausführungen zur ...
Erhält eine GmbH, die ein Seniorenheim betreibt, eine Erbschaft, so ist der Erwerb für die GmbH nach dem Urteil des BFH vom 6.12.16 auch dann körperschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbanfall zugleich der Erbschaftsteuer unterliegt. Es kommt also zu einer doppelten Besteuerung mit Erbschaftsteuer und Ertragsteuern. Es liegt in diesem Fall weder eine unterschiedliche Behandlung gem. Art. 3 Abs. 1 GG noch ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG vor.
Mit Urteil vom 25.5.16 hatte das FG Köln (7 K 291/16, Abruf-Nr. 188156 ) entschieden, dass auch nicht rechtsfähige Familienstiftungen erbschaftersatzsteuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG sein können.
Von den über 21.000 deutschen Stiftungen bürgerlichen Rechts verfügen 70 Prozent nur über ein Stiftungskapital von weniger als 1 Mio EUR (FAZ 27.1.17, Nr. 23, S. 11). Für sie stellt sich zudem das Problem, in der ...
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Eine soeben veröffentliche Entscheidung des FG Münster (27.1.17, 4 K 56/16 F, Abruf-Nr. 192167 , Revision zugelassen) beschäftigt sich mit der Frage, ob die Übertragung eines Mitunternehmeranteils (an einer GmbH & Co. KG) auf eine Stiftung eine Nachversteuerung von in der Vergangenheit begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen auslöst. Das Gericht verneinte dies, gab damit dem Stifter Recht und schaffte Rechtssicherheit in einem wichtigen, aber bislang nur theoretisch betrachteten Bereich.