NRW und Thüringen wollen, „die Einrichtung und Unterhaltung von Kommunikationsnetzwerken, die der Allgemeinheit ohne Gegenleistung offenstehen (Freifunk-Netze)“ als neuen gemeinnützigen Zweck in § 52 AO aufnehmen.
Großzügig und sicher mit Lokalkolorit hatte das FG Köln 2015 entschieden, dass Karnevalsveranstaltungen von gemeinnützigen Karnevalsvereinen während der Karnevalszeit (steuerbegünstigte) Zweckbetriebe sind (SB 15, ...
Das Gebot formeller Satzungsmäßigkeit (§ 60 Abs. 1 S. 1 AO) mit seiner Funktion des Buchnachweises erfordert vor allem die nachvollziehbare Ausgestaltung der Art der Zweckverwirklichung; insbesondere muss die ...
Stiftungen fällt es immer schwerer, ausreichende Erträge für ihre Zweckerfüllung zu erhalten. Zunehmend diskutieren wir dabei im Zusammenhang mit der Professionalisierung von Stiftungsorganmitgliedern die Frage, ob und ab wann Bezüge für Organmitglieder gemeinnütziger Stiftungen aus steuerlicher Sicht „unverhältnismäßig“ hoch sind (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO).
Gemeinnützige Stiftungen stehen oft an der Spitze eines Konzerns. Sie halten Beteiligungen an Tochtergesellschaften , die entweder selbst unmittelbar gemeinnützig sind oder konzerneigene oder konzernfremde ...
Fachfragen sind oft nicht einfach zu beantworten. Die Beiträge in dieser Fachzeitschrift zeugen davon. Wie soll ich es ausdrücken? Wie soll ich es erklären? Wie soll ich es verdeutlichen? Wer spricht und wer ...
Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
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Weitgehend unbemerkt, hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ am 9.9.16 ihren Bericht der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vorgelegt. Auch wenn die Umsetzung der Empfehlungen durch den Gesetzgeber möglicherweise nicht vor der Bundestagswahl am 24.9.17 stattfinden wird, gibt der Bericht einen spannenden Einblick in künftige Änderungen für Stiftungen.