Die Stiftungsaufsicht kann Mitglieder von Stiftungsorganen abberufen oder ihnen ihre Tätigkeit einstweilig untersagen, wenn der Bestand oder das Wirken der Stiftung durch eine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit ...
Die Vertretungsmacht des Vorstands einer Stiftung ist umfassend und unbeschränkt, solange die Satzung nicht einschränkende Regelungen enthält. Einer generellen Einschränkung durch den Stiftungszweck unterliegt die ...
Rechtsfähige Stiftungen mussten dem Transparenzregister schon bisher die wirtschaftlich Berechtigten mitteilen. Eine geringfügige Änderung enthält nun das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (Abruf-Nr.
Können freiwillige Helfer in Impf- oder Testzentren auch die Ehrenamts- oder sogar die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen, wenn sie im Dienst oder im Auftrag einer gemeinnützigen Körperschaft tätig werden? Ja, sagt das BMF und differenziert wie folgt:
Spenden sind auch bei Stiftungen eine unverzichtbare Finanzierungsquelle. Im Umgang mit Spenden gibt es aber viele mögliche Fehler, die zu steuerlich ungünstigen Ergebnissen für die Stiftung oder den Spender führen ...
Die Anerkennung einer Stiftung als rechtsfähig setzt nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB u. a. voraus, dass der Stiftungszweck das Gemeinwohl nicht gefährdet. Zu der Frage, inwieweit bei der Anerkennungsentscheidung auch eine ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Die Regelung zur Vertretung der Pücklerschen Erben im Stiftungsrat der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“ verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist daher nichtig. Das entschied das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (VerfG Brandenburg). SB StiftungsBrief stellt Ihnen die Entscheidung und deren Folgen für andere Stiftungen öffentlichen Rechts vor.