10.04.2020 · Nachricht · Editorial April 2020
Was ist wesentlich für das erfolgreiche Wirken einer Stiftung? Das ist natürlich eine sehr offene Frage, sprich es gibt entsprechend viele und unterschiedliche Antworten. Wesentlich ist ganz sicher eine gute Stiftungsidee, also ein Stiftungszweck, für den eine möglichst große Notwendigkeit besteht. Natürlich ist auch eine passende Satzung wichtig, genauso wie ein ausreichendes Stiftungsvermögen und/oder gute Ideen für ein erfolgreiches Spendensammeln („Fundraising“).
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03.04.2020 · Fachbeitrag ·
Satzungsrecht
Die Corona-Krise hat immer stärkere Auswirkungen auf den Stiftungsbereich. Aufgrund der bestehenden Kontaktverbote ist es nicht mehr möglich, Vorstands- oder Gremiensitzungen durchzuführen. Moderne Alternativen zu ...
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03.04.2020 · Fachbeitrag ·
Rücklagen
Die Corona-Krise betrifft auch gemeinnützige Organisationen (NPO), Wohlfahrtsverbände und soziale Dienste. Die Einnahmen brechen ein, die Kosten laufen aber weiter. Laut der in einem Spiegel-Online-Bericht vom 22.03.
03.04.2020 · Fachbeitrag ·
Gesetzesänderungen
Um die Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern, hat der Gesetzgeber am 27.03.2020 ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. SB stellt die wesentlichen Neuerungen vor, die für Stiftungen wichtig sind.
03.04.2020 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Auch gemeinnützige Körperschaften und Stiftungen befinden sich während der Corona-Pandemie im Krisenmodus. Um hier zumindest im Bereich der Personalkosten Einsparungen vornehmen zu können, können sie Kurzarbeit ...
26.03.2020 · Fachbeitrag ·
Stiftungsvermögen
Der Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung haftet nicht für Vermögensschäden, wenn nur ein kleiner Teil des Vermögens der Stiftung betroffen ist, das Anlagegeschäft zwar nicht risikolos ist, das Konzept aber durch ...
26.03.2020 · Nachricht ·
Gemeinnützigkeit
Eine Stiftung kann dann nicht als rechtsfähig anerkannt werden, wenn der Stiftungszweck das Gemeinwohl gefährdet. Ob dies zutrifft, ist nicht nur anhand des Stiftungszwecks lt. Satzung, sondern auch anhand der im Hintergrund liegenden tatsächlichen Absichten der Stifter zu ermitteln. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen.