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  • 07.12.2020 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    „Färbt“ Gewerblichkeit der Tochtergesellschaft auf Mutter „ab“?

    | Kann eine Tätigkeit nur dann als Zweckbetrieb eingestuft werden, wenn sie in ihrer Gesamtausrichtung den satzungsmäßigen Zwecken dient und muss sich das Entgelt am Prinzip der Kostendeckung orientieren? Ist für diese Beurteilung der handelsrechtliche Gewinn heranzuziehen? Wird die Gemeinnützigkeit einer Gesellschaft durch die enge Zusammenarbeit mit ihrer gewerblichen Tochtergesellschaft ausgeschlossen? Mit diesen wichtigen gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen muss sich der BFH befassen. |