die Stiftung als Element bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist ein spezieller Ansatz für Spezialfälle. Sie setzt beim Stifter und auch bei der Unternehmerfamilie eine erhebliche „Stiftungsreife“ voraus. Die Frage der Zulässigkeit der unternehmensverbundenen Stiftung ist mit der herrschenden Meinung schon länger positiv beantwortet worden. Daran hat auch das neue Stiftungsrecht nichts geändert. Die Fachdiskussion flackert aber gelegentlich wieder auf – so auch zu einer speziellen Rechtsform im ...
aktuell gibt es am Kapitalmarkt eine leichte Zinserhöhung. Die Erträge rechtsfähiger Stiftungen sind dennoch weiter unter Druck. Das Thema Vermögenserhaltung bleibt im Fokus. Dem Grundsatz der Stifterfreiheit ...
In der Presse wird das DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) mit seinem Spendensiegel mitunter als „Spenden TÜV“ bezeichnet. Auf der Homepage ( www.iww.de/s7399 ) heißt es nicht ohne Stolz: „Als ...
Juristen und speziell auch Rechtsanwälte drücken sich oft leider so aus, dass sie nicht richtig verstanden werden. Das ist ein erhebliches praktisches Problem. Es macht die Rechtsanwendung nicht eben leicht. Rechtslaien wissen allerdings oft auch sehr vieles (vermeintlich) besser als erfahrene Juristen. Sie „wissen“, was recht ist. Sie haben etwas dazu gelesen, gehört oder etwas dazu gedacht. Studiert, recherchiert und rechtswissenschaftlich ergründet haben sie es aber naturgemäß nicht. Das führt, wie ...
2021 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet. In wesentlichen Teilen wird das neue Recht am 01.07.2023 in Kraft treten. Diese bedeutende Gesetzesreform im BGB betrifft alle ...
Ja, wir kennen sie, die „fachlichen Werbeaufsätze“ für Stiftungsmodelle zur Absicherung des Familienvermögens, zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge oder zur Errichtung der eigenen Stiftung, weil es sich so ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
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Die Frage, wann ein Stiftungsorganmitglied wegen schuldhafter Pflichtverletzung haftet, ist ein wichtiges Thema. Ab dem 01.07.2023 gilt die im neuen § 84a Abs. 2 BGB n. F. festgehaltene Regelung, die wir als „Business-Judgement Rule“ aus dem Aktienrecht kennen. Die Regelung lautet: „Das Mitglied eines Organs hat bei der Führung der Geschäfte der Stiftung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Mitglied des Organs bei der ...