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  • · Nachricht · Editorial Januar 2023

    Umgang mit Spenden

    | In der Presse wird das DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) mit seinem Spendensiegel mitunter als „Spenden TÜV“ bezeichnet. Auf der Homepage ( www.iww.de/s7399 ) heißt es nicht ohne Stolz: „Als Jeannette Schwerin, Wilhelm Foerster und weitere sozial Engagierte 1893 eine Auskunftsstelle über Berliner Wohlfahrtseinrichtungen gründeten, wussten sie nicht, dass sie den Grundstein für die wichtigste Informations- und Prüfstelle im deutschen Spendenwesen legten.“ |

     

    Darüber mag man denken wie man will und auch streiten, weil das DZI eine Stiftung bürgerlichen Rechts ist ‒ im Gegensatz zum TÜV, der seine Sicherheitskontrollen als mittelbare Staatsverwaltung (Beleihung) durchführt. Da unterscheidet sich das privatrechtlich tätige DZI doch markant.

     

    Tatsache ist, dass die vom DZI entwickelten Vorgaben für die Angemessenheit von Verwaltungskosten bei Spendensammelnden Organisationen in der Praxis einen viel beachteten Standard gesetzt haben. Die DZI-Spendenberatung will eine Vertrauenslücke schließen (www.iww.de/s7400). Das DZI Spenden-Siegel soll belegen, dass eine Organisation mit den ihr anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll umgeht (www.iww.de/s7401). „Siegel-Organisationen“ verpflichten sich freiwillig, die DZI-Standards zu erfüllen und damit höchsten Qualitätsansprüchen gerecht zu werden.

     

    Dazu frage ich mich allerdings schon lange, wer das DZI eigentlich dazu befugt hat, solche Maßstäbe zu setzen. Diese Diskussion wird an anderer Stelle noch zu führen sein. Faktisch haben die vom DZI entwickelten Vorgaben für die Angemessenheit von Verwaltungskosten bei „Spendensammelnden Organisationen“ in der Praxis einen Standard gesetzt. Da ist allerdings im Einzelfall ein genauer Blick erforderlich. Es stellen sich Fragen wie: Handelt es sich im Einzelfall überhaupt um eine „Spendensammelnde Organisation“? Was folgt daraus, wenn dem nicht so ist? Sind im Einzelfall Besonderheiten zu beachten? Wie werden Verwaltungsausgaben von Zweckerfüllungs-, Förder- und Projektausgaben passend abgegrenzt?

     

    Nach meiner Erfahrung ist das ein schwieriger Bereich. Wie sehr bringt sich etwa ein angestelltes Vorstandsmitglied einer Stiftung neben der Stiftungsverwaltung in ein Zweckerfüllungsprojekt ein? Wie sehr ist der Bericht über ein Projekt, etwa um Ehrenamtliche dafür zu begeistern, gleichzeitig Spendenwerbung? Ein guter Ratschlag im Alltag erscheint mir hier, genau zu dokumentieren und ‒ entgegen manchem Optimierungshinweis aus der Beraterschaft ‒ nicht an die Grenzen zu gehen. Auch hier ist weniger oft mehr.

     

    Viel Spaß bei der Lektüre.

     

    Ihr

    Dr. K. Jan Schiffer | Rechtsanwalt

    Quelle: ID 49328171