Rechtsfähige Stiftungen sind bekanntlich nachhaltig. Nach § 80 BGB ist die Stiftung eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Für die Prüfung der Anerkennungsfähigkeit erstellen die Stiftungsbehörden eine entsprechende Prognose dazu, ob diese nachhaltige Zweckerfüllung „gesichert erscheint“ (§ 82 BGB). Gerade die Nachhaltigkeit macht die Stiftung auch für manchen Unternehmer zur Regelung ...
Aktuell erleben wir Fachkräftemangel auf allen Ebenen. Das gilt auch bei der hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Nachbesetzung von Stiftungsorganen (Vorstand und Stiftungsrat). Es fehlen aber nicht nur passende ...
Das Urteil des FG Hamburg vom 26.09.2023 (Az. 5 K 11/23, Abruf-Nr. 238384 ausf. mit Anm. von Knopp/Bornemann in npoR 2024, 31 ff.) war schon Gegenstand einer kurzen Betrachtung von Pfeffer (SB 2023, 235).
Ab und an sehe ich mich mit ganz grundsätzlichen Punkten konfrontiert, etwa damit, dass sich Mitglieder eines Stiftungsrats damit schwertun, eine Entscheidung in einer die rechtsfähige Stiftung betreffenden grundlegenden Angelegenheit zu treffen, die der Stiftungsvorstand an den Stiftungsrat herangetragen hat. Das ist eine für die allgemeine Praxis interessante Konstellation, sodass ich sie hier kurz ansprechen will.
Fachleute und vor allem die Leser dieser Fachzeitschrift wissen es: Die Errichtung von Stiftungen und deren Führung ist kein simples Unterfangen. Es ist viel Wissen und Problembewusstsein (Stichwort: Stiftungsreife) ...
Vor allem steuerrechtliche Fragen führen im Zusammenhang mit gemeinnützigen Stiftungen immer wieder einmal zu Rechtsstreitigkeiten. So stritt in einem Fall ein gemeinnütziger Kläger mit der Finanzverwaltung ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Neue Gestaltungsoptionen beim Zusammenschluss von Stiftungen
Das neue Stiftungsrecht hat deutliche Erleichterungen, mehr Rechtssicherheit und neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zu- oder Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Einen systematischen Überblick über die neuen Spielregeln bietet Ihnen jetzt die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief.
Wer gegenwärtig im Netz und in der Presse liest, stößt vermehrt auf Beiträge dazu, dass Menschen sich bei ihrer Tätigkeit einen Sinn wünschen (sollten). Da bietet gerade die Stiftungswelt viele erfreuliche Möglichkeiten. Aber Vorsicht! Gutes für andere Menschen und die Allgemeinheit zu tun, ist in der Tat eine Freude – jedenfalls für ganz viele von uns. So ganz einfach ist es aber nicht. Der eine oder andere Mitstreiter bewegt sich im Bereich der Gemeinnützigkeit, über den wir hier ja sprechen, ...