· Fachbeitrag · Editorial September 2025
Herausforderungen in der Beraterwelt: Individuelle Lösungen für die Stiftungswelt im Zeitalter der KI
| Die Beraterwelt ist wieder einmal im Umbruch! Wir hören von Künstlicher Intelligenz (KI) und was sie alles in der Steuerberater- und Rechtsanwaltswelt leisten kann ‒ bisher schon und erst recht in der Zukunft. Was lesen wir nicht alles dazu? |
Dann begegnet mir zunehmend der auffordernde Satz: „Vom Projekt zum Prozess!“ Das ist das Thema der Prozess-/Ablaufoptimierung in der Beraterwelt wie in der Wirtschaft.
Beide Themen scheinen mir durchaus zusammenzuhängen. Sie zeigen, vor welchen Herausforderungen wir in dieser zunehmend unplanbaren Welt stehen. Aber was kann (soll?) das für die Stiftungswelt bedeuten?
Versuchen wir einen Einstieg in eine mögliche Antwort als Beginn einer Auseinandersetzung mit den beiden Themen, der wir Berater uns stellen sollten. Gerne auch in dieser Zeitschrift! Ein Kernpunkt ist vorliegend der folgende:
Mit der Errichtung einer Stiftung beschäftigt sich ein (potenzieller) Stifter in aller Regel nur einmal im Leben. Vergleichbar mit einer Testamentsvollstreckung ist das ein einmaliger Vorgang. Auch beispielsweise die Satzungsänderung einer Stiftung ist eine seltene Aufgabe, für die es erhebliche Hürden zu überwinden gibt (§ 85 BGB). Es bedarf jeweils einer individuellen Herangehensweise. Es sind spezielle Projekte und es geht weniger um einen sich wiederholenden Prozess, auch wenn es bestimmte Abläufe gibt. Die Aufforderung „vom Projekt zum Prozess“ passt hier also eher nicht.
Es geht nicht um die Optimierung einzelner Abläufe, sondern es geht darum, die Lösung für den speziellen Fall zu finden, für das konkrete individuelle Vorhaben („Die Lösung liegt im Fall!“). Der Rechtsanwalt und der Steuerberater als Sozialarbeiter (siehe auch Schiffer/Witt, ZfRM 2022, 164) mit einem besonderen Blick auf die beteiligten Menschen (Stifter und Familie, Stiftungsorganmitglieder etc.), für die die Lösung passen muss. Die Lösung sollte also nicht von der Stange kommen (Schiffer, SB 2011, 41). Das ist eine deutlich andere Aufgabe, als einen KI-gestützten Schriftsatz für eine Klage zu verfassen, mit der über 100 Einzelrechnungen geltend gemacht werden sollen (siehe zu dem Beispiel Kemperdiek, Anwaltsblatt 2025, 106).
Zudem wollen wir uns in unserer Beratung und mit unserem Lösungsvorschlag doch möglichst von unseren Kollegen und Konkurrenten unterscheiden. Das wird uns die KI zumindest aktuell noch kaum bieten können. Trauen wir uns, dem 5-A-Ansatz („Angenehm anders als alle anderen“!) zu folgen. Es wird unsere Mandanten gerade in der Stiftungswelt überzeugen!
Herzlichst, Ihr
Dr. K. Jan Schiffer | Rechtsanwalt