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  • · Fachbeitrag · Editorial Dezember 2025

    KI im Stiftungswesen: Effizienzsteigerung bei gleichzeitig neuen Herausforderungen

    | Künstliche Intelligenz (KI) ist keine ferne Zukunft. Es ist eine sich rasch entwickelnde Gegenwart, der wir uns stellen müssen, ob wir KI mögen oder nicht. Es locken aktuell vor allem (angeblich) erhebliche Effizienzgewinne durch KI. |

     

    Gemeinnützigkeit, Nachhaltigkeit und Traditionen sind grundlegend für die altehrwürdige Rechtsform der Stiftung. Zugleich wirkt KI auch in der Stiftungswelt disruptiv. Auch dort befindet sich vieles auf dem Weg digitaler Transformation. Trotz aller oftmals zu vernehmenden Begeisterung und gar Euphorie befinden wir uns hier noch eher in einer Startphase. Eine beschleunigte Entwicklung ist indessen zu erwarten, wie uns Fachleute versichern.

     

    KI kann große Datenvolumen analysieren, was zu besser fundierten Entscheidungen führen kann. KI kann Stiftungen zur Automatisierung von Verwaltungsaufgaben dienen ‒ etwa bei der Datenverwaltung, bei Standardschreiben und -berichten (s. Nährlich, SB 2025, 218). Beim Fundraising wird so ggf. eine personenbezogene Ansprache potenzieller Spender erleichtert. KI kann bspw. auch bei der Bearbeitung von Spenden- und Förderanträgen helfen. Das schafft Freiraum für anderes, etwa für die Zweckerfüllung, was angesichts der knappen Ressource „Ehrenamtler“ besonders nützlich ist.

     

    Bei alledem häufen sich jedoch zugleich (Rechts-)Fragen: Wie kann und darf KI mit sensiblen Daten umgehen? Was ist mit Datenschutz und entsprechenden Absicherungsmaßnahmen? Compliance wird hier ganz allgemein künftig ein noch wichtigeres Stichwort werden. Dazu stellt sich die Frage nach erforderlichen Kompetenzen der Mitarbeitenden, nach Schulungen und Fortbildungen. Vor allem stellen sich auch wichtige ethische Fragen ‒ gerade für gemeinnützige Stiftungen, die den guten Ruf ihrer Gemeinnützigkeit zu bewahren haben: Fundraising und Mittelvergabe durch KI? Wie weit darf das gehen? Wer trägt die Letztverantwortung? Wer haftet ggf. für Mittelfehlverwendungen und für falsche Spendenbescheinigungen?

     

    Eine große Aufgabe wird es werden, einen Ausgleich zwischen technischen Möglichkeiten, technologischer Innovation und den traditionellen Werten der Stiftungswelt zu finden und das nicht nur generell, sondern bezogen auf jede einzelne Stiftung und ihre spezifischen Stiftungszwecke, die vom Stifterwillen geprägt sind.

     

    Es wird gerade im Bereich der Gemeinnützigkeit sehr deutlich um einen verantwortungsvollen Einsatz von KI gehen ‒ mit menschlicher Intelligenz (MI) und Wertung als abschließender Kontrollinstanz. Das werden wir in Zukunft gut organisieren und in geeigneter Form festlegen müssen. Das wird spannend und auch im StiftungsBrief fachlich begleitet werden.

     

    Herzlichst, Ihr

     

    Dr. K. Jan Schiffer | Rechtsanwalt

    Quelle: ID 50637812